| Datenschutz |
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Der Umgang mit personenbezogenen Daten sowie der Art und Weise, wie diese Daten zu schützen sind, ist durch den gesetzlichen Rahmen des BDSG vorgegeben. Der Umgang mit IT in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit, die Gewährleistung der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Daten bzw. der Informationstechnik, wird wiederum durch das IT-Grundschutzhandbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geregelt. Wir beraten und unterstützen unsere Kunden bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Firmen mit fehlendem Fachwissen bieten wir einen Datenschutzbeauftragten als externe Dienstleistung an:
Wo mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird, greifen die Vorschriften des Gesetzgebers zum Datenschutz. Unternehmensleitungen, Behörden sowie interne Datenschutzbeauftragte sehen sich hierbei einer Vielzahl von datenschutzrechtlichen Anforderungen ausgesetzt. Ob Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder Mandantendaten: Fast jedes Unternehmen, Handwerksunternehmen, alle medizinischen Einrichtungen und viele Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer arbeiten mit Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen. Damit müssen diese Freiberufler, Unternehmen und Einrichtungen seit Mai 2004 einen Datenschutzbeauftragten (DSB) schriftlich bestellen und die Neuregelungen des BDSG umsetzen, ansonsten drohen saftige Bußgelder bis zu 250.000 Euro. Die Regelung zur Bestellung eines DSB gilt auch für kleine und mittelständische Betriebe sofern mindestens fünf Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Nach Erfahrungen wird aus Unwissenheit gegen die Bestimmungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) von fast jedem Unternehmen und Freiberufler verstoßen. Nur ungefähr 10 Prozent aller Unternehmen - so eine Umfrage - beschäftigen sich ernsthaft mit dem Thema Datenschutz. Eine Ursache für dieses Versäumnis liegt in den hohen Anforderungen, die mit der Position eines Datenschutzbeauftragten verbunden sind. Ein Datenschutzbeauftragter muss heute eigentlich IT-Spezialist, Pädagoge, Betriebswirt, Psychologe, Organisator und Jurist in einem sein. Deshalb bieten wir Unternehmen einen Datenschutz-Check an. Wir bringen ein hohes Maß an Fachkunde ein, damit unsere Kunden sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können, Marketing und Wettbewerbvorteile sichern, Haftungsrisiken reduzieren, und Vertrauen zu ihren Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern stärken. Datenschutz-Check Begleitung und Unterstützung Datenschutz-Dokumente Seminare und Schulungen Datenschutzberatung
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| Aktualisiert ( Montag, 18. Januar 2010 um 17:16 ) |
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